Die Rechtsantragstelle bietet Ihnen Hilfestellung bei der Einleitung von gerichtlichen Verfahren. Die Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamten stehen Ihnen für die Aufnahme von Klagen, Berufungen sowie Anträgen, insbesondere auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, zur Seite.
Eine rechtliche Beratung darf auf der Rechtsantragstelle nicht erteilt werden, da dies den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, vorbehalten ist. Bürgerinnen und Bürger mit einem geringen Einkommen, welche vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine rechtliche Beratung benötigen, haben die Möglichkeit bei dem Amtsgericht einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe zu stellen.
Die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen. Zur schriftlichen Einreichung stehen Ihnen die folgenden Formulare zur Verfügung:
1. Klage
Mustervordruck für eine Klage.
Mustervordruck für eine Berufung oder Beschwerde.
Mustervordruck für einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
Bei der schriftlichen Einleitung werden Sie gebeten, die den Antrag stützenden Dokumente (bspw. Widerspruchsbescheid, Belege über die finanzielle Situation, Arztberichte) in Kopie beizufügen. Für die Niederschrift der Geschäftsstelle bringen Sie bitte zudem Ihr gültiges Ausweisdokument mit.
Die Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamten der Rechtsantragstelle stehen Ihnen während der Sprechzeiten auch telefonisch gerne zur Seite. Sie erreichen diese über die Zentrale unter der Rufnummer +49 203 3005-0.
Sprechzeiten der Rechtsantragstelle:
Montag bis Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Um Verzögerungen und Wartezeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass bei Ihrem Besuch auf der Rechtsantragstelle alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch unter der Rufnummer +49 203 3005-0 einen Termin. Eine Vorsprache ist aber auch ohne Terminvereinbarung möglich.
Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen haben zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zu stellen. Zur Antragstellung ist die ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Nachweisen erforderlich.