Liebe Besucherin, lieber Besucher,
herzlich Willkommen auf der Internetseite des Sozialgerichts Duisburg.
Wir freuen uns, dass Sie sich über das Gericht informieren möchten.
Wir sind Teil der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen und örtlich Zuständig für die die Städte Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie für die Kreise Kleve und Wesel.
Wir entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts. Hierzu gehören insbesondere Verfahren aus den Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherung), der Sozialhilfe sowie des Schwerbehindertenrechts.
Unsere Aufgabe ist es, Bürgerinnen und Bürgern effektiven Rechtsschutz gegenüber Behörden und Sozialleistungsträgern zu gewähren. Dabei stehen Unabhängigkeit, Neutralität und eine sorgfältige rechtliche Prüfung im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit, Zuständigkeiten, Hinweise zur Klageerhebung sowie Kontaktdaten und Serviceangebote der Justiz NRW. Wir möchten Ihnen damit eine Orientierungshilfe bieten und den Zugang zum Gericht so transparent und verständlich wie möglich gestalten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie auf unseren Internetseiten die gewünschten Informationen finden und wir Ihr Interesse für das Sozialgericht Duisburg wecken konnten. Für Fragen und Anregungen zum Internetauftritt steht Ihnen die Internetredaktion gerne zur Verfügung.
Andreas Ostheimer
Präsident des Sozialgerichts Duisburg
