Eingangskontrolle Quelle: SG Duisburg

Eingelassen werden nur Personen, die sich durch einen gültigen Bundespersonalausweis, einen gültigen Reisepass oder ein gleichgestelltes gültiges ausländisches Ausweispapier gegenüber den in der Sicherheitsschleuse eingesetzten Bediensteten ausweisen können. Studentenausweise ohne Lichtbild können einen Personalausweis nicht ersetzen. Falls ein geeigneter Ausweis nicht mitgeführt wird, kann auch eine Ladung zu einem anstehenden Termin genügen.

Alle von Besucherinnen/Besuchern mitgeführten Taschen, Pakete, sonstigen Behältnisse und Gegenstände werden von den in der Sicherheitsschleuse eingesetzten Bediensteten – persönlich und durch Einsatz einer Sonde (Metalldetektor) sowie einer Gepäckprüfanlage – daraufhin kontrolliert, ob Waffen, Sprengsätze oder andere gefährliche Gegenstände mitgeführt werden. Entsprechend identifizierte Gegenstände werden eingezogen oder in Verwahr genommen.

Mobilfunktelefone und Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte dürfen nicht mitgeführt werden und werden deshalb in Verwahr genommen. In den Gebäuden und auf dem Gelände des Sozialgerichts besteht Ton- und Bildaufzeichnungsverbot. Ausgenommen ist der Gebrauch von Diktiergeräten durch Bedienstete sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Weitere Ausnahmen kann der Sicherheitsbeauftragte des Sozialgerichts oder der Pressesprecher zulassen.

Der Einlass ist bei starkem Zuschauerandrang entsprechend zeitaufwändig. Um eine zügige Abwicklung der erforderlichen Kontrolle zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Anreise ratsam.