Zu Beginn eines jeden Jahres beschließt das Präsidium den Geschäftsverteilungsplan für das kommende Jahr. Änderungen im Laufe des Jahres werden durch Präsidiumsbeschlüsse berücksichtigt. Gültig ist der Geschäftsverteilungsplan in der Fassung der jeweiligen Präsidiumsbeschlüsse.
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    Der aktuelle Geschäftsverteilungsplan des richterlichen Dienstes, aktualisiert durch den neuesten Präsidiumsbeschluss. Stand: 01.04.2024