Das Sozial-Gericht Duisburg ist

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr für Sie geöffnet.

Sprechzeiten/Rechtsantragstelle:

Montag bis Donnerstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Der folgende Hinweis ist zu beachten:

Bei Beschimpfungen und/oder Beleidigungen sind die Angehörigen des Gerichts angehalten das Gespräch ohne Angaben von Gründen zu beenden!

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2024