Das Sozialgericht Duisburg ist Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Sprechzeiten/Rechtsantragstelle:
Montag bis Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Hinweis:
Bei Beschimpfungen und/oder Beleidigungen sind die Angehörigen des Gerichts angehalten das Gespräch ohne Angaben von Gründen zu beenden!